Das Versicherungsgesetz 2015. Halten Sie sich daran?

Das Versicherungsgesetz 2015 tritt im August 2016 in Kraft.

Es stellt eine erhebliche Änderung des Fokus und der gesetzlichen Anforderungen dar und stellt den versicherten Kunden und den Makler stärker in Frage.

Die Pflicht zur Offenlegung (DoD) wurde ersetzt.

Die neue Anforderung der Pflicht zur fairen Präsentation (DoFP) fordert:

  • Es wurde eine nachweisbare „angemessene Suche“ durchgeführt, um alle relevanten und wesentlichen Informationen zu erhalten, bevor diese Informationen dem Versicherungsmarkt präsentiert werden.
  • Informationen zu wesentlichen Risiken werden den Underwritern in der Präsentation besonders hervorgehoben.
  • Überprüfbare und dokumentierte Prozesse werden verwendet und nach einem akzeptablen Rechtsstandard nachgewiesen.

Das Gesetz gilt für alle Versicherungen im Vereinigten Königreich abgeschlossen – egal wo die versichert befindet sich zufällig.
Auch US-amerikanische, asiatische und europäische Unternehmen müssen vorbereitet sein.

Sind Sie bereit?

Wie wir helfen!

Digitale Medien (zugehörige Dokumente, Listen, Dateiverzeichnisse und Revisionsverläufe) können alle kategorisiert, entsprechend hervorgehoben, aggregiert, konsolidiert, mit Zeitstempel versehen und an einem einzigen sicheren Ort im Zusammenhang mit der Auflistung gespeichert werden. Dies ist für alle geeigneten Eingeladenen leicht zugänglich; Kunden, Makler, Versicherer, Dienstleister und Aufsichtsbehörden.

Alle relevanten nicht-digitalen Medien können in einem digitalen Index referenziert werden (was es ist, wo es ist und wie man es bekommt), um das Auffinden und die Zugänglichkeit zu erleichtern.

Einfach und benutzerfreundlich für alle – hilft und ermöglicht den Versicherten, ihre gesetzlichen und Compliance-Anforderungen besser zu erfüllen.

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